Der brauchbare Jagdhund

Anforderungen an den brauchbaren Jagdhund
„Der zur Jagd brauchbare Hund muss aufgrund seines Wesens sowie seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung die ihm im Jagdbetrieb gestellten Aufgaben erfüllen. Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit sowie Härte beim Einsatz sollen sein Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein. Die durch die Zuchtauslese geförderten Anlagen der Sinne und der körperlichen Merkmale – geprägt von Kraft und Ausdauer – müssen dem späteren Einsatz entsprechen. Dies wird für die jagdliche Brauchbarkeit vorausgesetzt. Es ist in die Verantwortung der Jägerschaft gegeben, die Auflagen des Gesetzgebers zu erfüllen und im Sinne des Tierschutzes nur mit geprüften Jagdhunden zu jagen, die diese Grundforderungen erfüllen.“

– Vorwort zu den „Niedersächsischen Richtlinien über die Brauchbarkeit von Jagdhunden“ (1992)

aus: Wikipedia  https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdhund#Anforderungen_an_den_brauchbaren_Jagdhund